Die Betriebskosten bzw. Nebenkostenabrechnung ist für viele Mieter eine Wissenschaft für sich. Oftmals ist nicht einmal ersichtlich, welche Kostenpositionen sich auf dieser befinden und welche Fakten wirklich richtig sind. Die alljährliche Abrechnung ist dementsprechend ein prüfendes Ereignis. Wichtig hierbei ist es, dass der Mieter die Möglichkeit hat bis zu drei Jahre rückwirkend die Abrechnung prüfen zu lassen. ...