Kündigungsfristen sind bei allen Verträgen gesetzlich geregelt. Sie gelten für beide Vertragsparteien verbindlich und dürfen nicht einfach durch abweichende Regelungen ausgehebelt werden. Mieter einer Wohnung oder eines Hauses müssen den Mietvertrag mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Vermieter wiederum müssen die Mietdauer beachten und einen Grund vorlegen, zum Beispiel Eigenbedarf. ...